Geburtstag, Hochzeit und Co.

Neue Regeln für private Feuerwerke

26. Dezember 2017 | Gesellschaft

Ausnahmen für Hochzeiten und 18. Geburtstage

Besonders oft fragen Bürger nach Feuerwerken zum 18. Geburtstag, deswegen hat die Stadt Herne entschieden, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Auch bei Hochzeiten kann man die Erlaubnis bekommen und für runde Geburtstage ab dem 50. Lebensjahr. Firmen, die ein Jubiläum feiern, können ebenfalls eine solche Genehmigung erhalten. Außerdem können Privatpersonen auch für traditionelle Veranstaltungen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, die Erlaubnis für ein Feuerwerk kriegen.

Das Ordnungsamt fragen

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen. „Leider zünden viele die Feuerwerke, ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen“, sagt Sabine Marek, Abteilungsleiterin für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten. Für Nachbarn ist die Knallerei oft störend, die freigesetzten Schadstoffe sind ungesund. Und in manchen Bereichen darf überhaupt kein Feuerwerk gezündet werden, etwa neben Kirchen oder wenn leicht entflammbare Reetdächer in der Nähe sind.

30 Euro kostet die Ausnahmegenehmigung. Soll das Feuerwerk laut, lange oder spät am Abend sein, ist außer der Genehmigung fürs Zünden auch eine Ausnahme nach dem Landesimissionsschutzgesetz nötig. Dieses Gesetz verbietet ruhestörenden Lärm. Eine Ausnahmegenehmigung hierfür ist für zehn Euro zu bekommen. Wer Feuerwerke ohne Genehmigung zündet, riskiert eine Strafe von bis zu 100 Euro, dazu kommen noch die Verwaltungskosten. Wenn gleichzeitig die Nachtruhe gestört wird, gibt es ein zusätzliches Bußgeld. Ausgebildete Feuerwerker sind von diesen Regeln ausgenommen.

Nina-Maria Haupt