Städtetag Nordrhein-Westfalen zu Flüchtlingsunterbringung

13. Februar 2015 | Gesellschaft

Hier lesen Sie die komplette Pressemitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen:

Zudem solle das Land den Kommunen in Zukunft nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für geduldete Flüchtlinge Kosten erstatten. Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Peter Jung aus Wuppertal, sagte nach einer Vorstandsitzung in Köln: „Wir erkennen an, dass das Land durch seine Zusagen beim Flüchtlingsgipfel und das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz hilfreiche Schritte zur Entlastung der Kommunen eingeleitet hat. Umso unver­ständlicher ist es, dass die Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen nicht in dem Umfang entlastet werden sollen, den sie nach der Zusage der Bundesmittel in Höhe von 108 Millionen Euro für NRW erwarten konnten."

Das Land hat angekündigt, nur die Hälfte diese Mittel für das Jahr 2015 zur Verfügung zu stellen.  Trotz der weiter steigenden Flüchtlingszahlen sind die Städte in NRW uneingeschränkt bereit, sich nach Kräften zu engagieren, um Asylbewerber und Flüchtlinge aus Krisen­gebieten unterzubringen, zu versorgen und in die Stadtgesellschaft zu integrieren, machte Jung deutlich: „Das bedeutet für die Städte beispielsweise, die Sprachkompetenz der Menschen zu fördern, den Schulbesuch der Kinder zu organisieren, sich um die gesundheitliche Versorgung zu kümmern und, wo es nötig ist, Flüchtlinge psycho­sozial zu betreuen." Auch viele Initiativen aus der Bürgerschaft und das ehrenamtliche Engagement helfen dabei, Flüchtlinge am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und müssten koordiniert werden. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert das Land auf, den Kommunen die Kosten für die beträchtliche Anzahl geduldeter Flüchtlinge zu erstatten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Das sei in den meisten Bundesländern bereits üblich. Zudem habe sich auch mit dem jüngst verabschiedeten Flüchtlingsaufnahmegesetz nichts an der Praxis geändert, zur Berechnung der Landespauschalen Flüchtlingszahlen vom Januar des Vorjahres heranzuziehen, so dass für das Jahr 2015 Zahlen mit Stand vom 1. Januar 2014 herangezogen werden. „Angesichts steigender Flüchtlingszahlen und wachsender Integrationsaufgaben für die Kommunen muss sich die Erstattung nach den jeweils aktuellen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen und nicht nach veralteten Daten richten sowie geduldete Flüchtlinge berücksichtigen. Diese beiden Schritte würden helfen, einer vollständigen Finanzierung der Kosten durch Bund und Land näherzukommen, die unser Ziel ist", so der Städtetagsvorsitzende. Gerade Kommunen in prekärer Haushaltslage haben zunehmend Schwierigkeiten, die steigenden Ausgaben für die Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber aufzubringen. Vor diesem Hintergrund wird der Städtetag NRW mit dem Land weiter Gespräche über Verbesserungen bei der Kostenerstattung führen, sagte Oberbürgermeister Jung abschließend.