535 Jahre – mehr oder weniger
Die wievielte Cranger Kirmes wird dieses Jahr gefeiert? Die Diskussionen über die Zählweise haben im vergangenen Jahr die Gemüter erhitzt. Mittlerweile steht fest: In diesem Jahr wird die 535. Cranger Kirmes gefeiert.
Jahreszahl am Cranger Tor
1985, Cranger Kirmeszeit: Auf dem offiziellen Kirmesplakat prangte die Zahl 550. Es war das erste Mal, dass von der Stadt eine Jahreszahl angegeben wurde. Das vermeintlich halbrunde Kirmes-Jubiläum feierte man allerdings auch nur verhalten. Anders 1990, im immergrünen Wettbewerb mit der Düsseldorfer Rheinkirmes wurde aus Marketinggründen die Schnapszahl „555. Cranger Kirmes“ als ein besonderes Ereignis gefeiert. So brachte man bunte Aufkleber, Broschüren und Jubiläumsbiergläser unter die Kirmesfans. Und: Ab 1990 wird alljährlich die entsprechende Jahreszahl an das Cranger Tor geschraubt. Doch schon bald gab es kritische Hinweise auf die besondere Problematik dieser Zeitrechnung, wurde doch auf eine Datierung zurückgegriffen, die die Nazis aus propagandistischen Gründen willkürlich festgesetzt hatten. So befasste sich ein 1992 herausgegebenes Buch, eine 2010 präsentierte Ausstellung des Stadtarchivs und eine ein
Jahr später erschienene Schülerarbeit im Rahmen eines Geschichtswettbewerbes mit dieser bedenklichen Zählweise. Nach erneuter Kritik Ende 2018 beauftragten Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und der Ältestenrat das Stadtarchiv, die Quellenlage zu prüfen.
Am 10. Dezember 2018 tagte hierzu eine Expertenrunde. Es wurde festgestellt, dass es sich bei allen Thesen zum Ursprung und Alter der Cranger Kirmesum mehr oder minder wahrscheinliche Interpretationen handelt, von denen keine durch entsprechendes historisches Quellenmaterial vollständig abgesichert werden kann. Die Bandbreite der diskutierten Jahreszahlen reichte dabei von 1369 bis 1503.
1484 als Ankerdatum
Die Runde empfahl, das Jahr 1484 als Ankerdatum zu wählen, denn die erste schriftliche Erwähnung der Cranger Kirmes findet sich in einer Prozessakte von 1703, in der angeführt wird, dass es eine etwa „zweihundertjährige Possession und Recht, den Jahrmarkt an einem Sonntag abzuhalten“, gibt. Damit verweist diese Urkunde auf eine Jahrmarktstradition, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Bekräftigt wird diese Annahme durch eine zweite Urkunde, in der für das Jahr 1484 erstmals die „Freiheit Crange“ mit einem implizierten Marktrecht erwähnt wird. Das Jahr 1484 ist damit das kräftigste symbolische Ankerdatum, das angeführt werden kann.
Der Ältestenrat schloss sich dieser Empfehlung an und so wird in diesem Jahr die (symbolische) 535. Cranger Kirmes gefeiert.
Jürgen Hagen