Gartenstadt

Banner informieren über Fahrradzone

25. August 2023 | Gesellschaft
Foto: Thorsten Rupp, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr, und Lea Gemmeke, Radverkehrsbeauftragte der Stadt Herne, vor dem neuen Banner ©Frank Dieper, Stadt Herne

Mit Einrichtung der Fahrradzone wurde im letzten Jahr die Beschilderung in der Gartenstadt geändert. Vielen Verkehrsteilnehmenden scheinen jedoch die Regeln noch nicht klar zu sein, wie Rückmeldungen der Anwohnenden zeigen. „Da es sich zunächst um einen Versuch handelt, konnten wir keine baulichen Maßnahmen oder Markierungen umsetzen, welche die Fahrradzone noch deutlicher hervorgehoben hätten“, erläutert Thorsten Rupp, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr.

Daher hat sich die Stadt nun für die zusätzliche Maßnahme entschieden. „Mit neun Bannern, die in der Fahrradzone an sechs Standorten gut sichtbar aufgehängt wurden, wollen wir die Regeln im Quartier auf positive Art ins Gespräch bringen“, so Rupp weiter. „Wenn alle Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll miteinander umgehen, kann dieser Versuch ein Erfolg werden.“

  • Die neun Banner sollen in der Fahrradzone Gartenstadt auf die Verkehrsregeln hinweisen. ©Frank Dieper, Stadt Herne

Radfahrer*innen geben das Tempo vor

In einer Fahrradzone gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen „rechts vor links“. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Radfahrer*innen dürfen hier ausdrücklich nebeneinander fahren, sie geben die Geschwindigkeit vor. Autofahrer*innen müssen sich anpassen und besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, ist die Geschwindigkeit zu verringern.

Wie überall dürfen Radfahrende nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden. Gehwege sind den Fußgänger*innen vorbehalten. Eine Ausnahme stellen Kinder unter acht Jahren dar. Sie müssen auch in einer Fahrradzone auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg nutzen. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist weiterhin gestattet.

Zusätzliche Verkehrsregeln in der Fahrradzone Gartenstadt

Die Fahrradzone Gartenstadt ist für den Anlieger*innenverkehr freigegeben. Dies beinhaltet beispielsweise auch das Bringen zur Kita oder Fahrten von Nutzer*innen der Kleingartenanlagen. Kraftfahrzeughalter*innen, die keine Anlieger*innen sind, dürfen die Fahrradzone nicht befahren.