Silvester

Das gilt es beim Feuerwerk zu beachten

20. Dezember 2023 | Gesellschaft
Foto: Markus Reddig, Stadtmarketing Herne GmbH

Denn der Umgang mit und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist durch das Sprengstoffgesetz und durch die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Nur während der Silvesterzeit, am
31. Dezember und 1. Januar jeden Jahres, darf Pyrotechnik ohne gesonderte Erlaubnis von allen volljährigen Personen abgebrannt werden. Zusammenfassend ist damit jede volljährige Person berechtigt, an Silvester Feuerwerkskörper zu zünden, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Das gilt auch an Silvester und für alle Kategorien von Feuerwerksartikeln.

Wer dagegen verstößt, muss bis zu 100 Euro Strafe zahlen, dazu kommen die Auslagen zum Beispiel Verwaltungskosten. Wer Knaller verbotenerweise zündet, kann auch nach dem
Landes-Immissionsschutzgesetz belangt werden, da er Lärm verursacht und gegebenenfalls die Nachtruhe stört. Insgesamt kann es also richtig teuer werden, das Feuerwerk zu früh oder zu spät zu zünden.

Generell gilt bei jedem Feuerwerk: Die Stadt Herne appelliert an die Bürger*innen, achtsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen, sodass niemand verletzt wird, kein Eigentum beschädigt wird und keine Brände entstehen. Feuerwerkskörper dürfen weder auf Gebäude noch auf Menschen ausgerichtet und gezündet werden.

Allgemein gültig ist die Kategorisierung von Feuerwerksartikeln. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 gehören Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Klassisches Silvesterfeuerwerk mit Raketen, Kanonenschlägen und Böllern gehören zur Kategorie F2. Für die weiteren Kategorien F3 und F4 wird eine entsprechende Erlaubnis benötigt. Die Stadt Herne weist darauf hin, dass auch an Silvester die Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen verboten ist.

Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu diesem Thema gibt es online.