Ein Besuch bei Tieranwältin Melanie Fritz
Ob Beißvorfälle, tierärztliche Behandlungsfehler oder auch Probleme mit dem Kaufvertrag: Tieranwältin Melanie Fritz wird in ihrem Beruf nur selten lang-weilig. Ihre Kanzlei auf der Heinrichstraße in Herne-Mitte hat ein interessantes Alleinstellungsmerkmal: Sie behandelt nur Rechtsfälle, die sich um Hunde, Pferde und Co. drehen.


Dabei wäre ihr Weg beinahe ein vollkommen anderer gewesen: Nachdem sie ihr zweites juristisches Staatsexamen bestanden hatte, bewarb sie sich auf ein Richteramt – ihr großer Traum. Während der Wartezeit arbeitete sie erst einmal als angestellte Rechtsanwältin in einer kleinen Kanzlei. Eine Einladung zur Vorstellung erhielt sie dann ein Jahr später. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie ihre eigene Kanzlei allerdings schon eröffnet. Im Nachhinein ist sie aber froh, diesen Schritt gegangen zu sein und trauert der verpassten Chance als Richterin auch nicht nach: „Es war schon eine harte Entscheidung, diese Einladung absagen zu müssen. Aber die Möbel waren bereits bestellt, Sachen beantragt und ich bin mit dieser Entscheidung auch wirklich zufrieden. Mit einer eigenen Kanzlei habe ich viel mehr Freiheiten und kann mich auf Fälle konzentrieren, die mir nicht vorgegeben werden.“
Social-Media-Auftritt
Bei der Gründung 2021 musste sie aber auch einige Hürden überwinden, die ihr in ihrem Studium der Rechtswissenschaften nicht beigebracht worden sind. Melanie Fritz stellte sich die Frage: „Wie kommt man zu Beginn an Mandate? Das wird einem in der Uni nicht beigebracht. Ich kann ja nicht einfach auf Menschen in der Straße zugehen und sie fragen, ob sie in letzter Zeit gebissen worden sind.“ Die Lösung: eine vernünftige Webseite, Werbung schalten und auch Social Media gehörten dazu. Mittlerweile hat sie einen gut gehenden Social-Media-Auftritt mit mehreren tausend Followern und auch im Fernsehen ist sie öfter zu sehen, so zum Beispiel in der „WDR-Lokalzeit“ oder bei „Volle Kanne“ im ZDF. Dort beantwortete sie als Studiogast Fragen zu dem Rechtsfall eines Ehepaars, das beim Papageienkauf betrogen worden war.
„Ein riesiges Konfliktpotenzial besteht bei Scheidungen oder auch bei Trennungen von Paaren, die nicht verheiratet gewesen sind. Wer darf das Tier danach behalten?“


Streitigkeiten nach Trennung
Neben Kaufverträgen und den damit verbundenen Problemen gibt es in ihrer Kanzlei aber auch ungewöhnlichere Fälle: Dazu gehören der illegale Welpenhandel oder sogar Trennungen menschlicher Natur. Sie erklärt: „Ein riesiges Konfliktpotenzial besteht bei Scheidungen oder auch bei Trennungen von Paaren, die nicht verheiratet gewesen sind. Wer darf das Tier danach behalten? Da ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. In der Vergangenheit haben Gerichte auch schon auf eine Art „Umgangsrecht“ verwiesen““. Das heißt, der Hund ist dann zum Beispiel abwechselnd alle zwei Wochen bei dem einen oder dem anderen Partner. Andere Gerichte haben ihn demjenigen zugewiesen, zu dem der Hund die beste Beziehung hat.“ Kompliziert wird es bei Scheidungen: Hier gehört der Hund zum gemeinsamen Hausrat – also beiden Personen wie ein Haushaltsgegenstand. „Das Spannende an meinem Beruf ist es, auch in solchen Fällen eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden“, sagt Melanie Fritz.
Tierwohl hat Priorität
Ausgleich findet sie in ihrer Freizeit auch mit Tieren wie ihrer Tinkerstute, die sie sich mit einer Freundin teilt und sie engagiert sich im Tierschutz. Nicht jeden tierrechtlichen Fall nimmt sie übrigens an: Das Tierwohl steht bei ihr immer an erster Stelle. „Ich habe auch schon ungewöhnliche Anfragen ablehnen müssen: kuriose exotische Tiere zum Beispiel, bei denen die Papiere fehlten“, berichtet sie. „Oder im Animal Hoarding mit einer Person, die mehrere Dutzend Katzen in einer viel zu kleinen Wohnung gehalten hat. Wenn das Veterinäramt sie dort rausgeholt hat, möchte ich sie nicht wieder zurückbringen.“
