Dr. Frank Burbulla zum Beigeordneten gewählt
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 19. Mai, Dr. Frank Burbulla für acht Jahre zum Beigeordneten gewählt. Er erhielt in der geheimen Abstimmung 41 von 56 Stimmen. Der 46-Jährige übernimmt das neu geschaffene Dezernat VI der Stadtverwaltung.
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen der Fachbereich Recht, der künftig auch für die Bauordnung zuständig sein wird, sowie die Fachbereiche Bürgerdienste und Feuerwehr sowie den Integrationsrat. „Ich erwarte, dass meine neue Aufgabe herausfordernd ist und freue mich darauf. Mein erstes Anliegen wird es sein, sich über die aktuellen Aufgabenstellungen einen Überblick zu verschaffen. Ich freue mich auf die neuen Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich viele Gespräche führen werde", erklärt Dr. Burbulla. Bis zu seinem Dienstantritt im Herner Rathaus, der voraussichtlich am 1. August erfolgt, wird Dr. Burbulla weiter die Amtsgeschäfte als Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Hattingen wahrnehmen. Von den Erfahrungen, die er dort seit 2001 als Beigeordneter und Kämmerer gesammelt hat, wird der Jurist auch in seiner neuen Aufgabe profitieren. „Während meiner Tätigkeit in Hattingen habe ich alle diese Bereiche mit Ausnahme der Zuständigkeiten, die es in einer kreisangehörigen Stadt wie Hattingen nicht gibt, bereits betreut", schildert der neugewählte Dezernent. Mit dem Integrationsrat wird dem Dezernat VI ein Gremium zugeordnet, das der neue Beigeordnete bislang noch nicht betreuen konnte. „Gerade die Übernahme neuer Aufgaben finde ich interessant", so. Dr. Burbulla dazu.
Um die Beigeordnetenstelle in Herne hatten sich neun Personen beworben, eine Frau und acht Männer. Drei kamen in die engere Wahl, darunter die Frau. Nachdem diese ihre Bewerbung zurückgezogen hatte, stellten sich am 20. April zwei Interessenten für das Amt den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen vor.
Vor der Wahl Dr. Burbullas hatte der Rat im ersten Tagesordnungspunkt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neustrukturierung der Verwaltung zugestimmt, die mit Einrichtung des neuen Dezernats erfolgen wird.