Mobilität

Hernes erste Fahrradzone ist eröffnet

3. November 2022 | Gesellschaft
Foto: Die neue Fahrradzone ist eröffnet. ©Frank Dieper, Stadt Herne

Die Fahrradzone wird im Wesentlichen durch die umliegenden Straßen Holsterhauser Straße, Dorstener Straße, Herzogstraße und Königstraße begrenzt. Im Einzelnen umfasst sie folgende 18 Straßen: Ahornweg, Asternweg, Blumenplatz, Dahlienweg, Fliederweg, Friedrich-Becker-Straße, Gladiolenweg, Jasminweg, Krokusweg, Kuhkampweg, Maiglöckchenweg, Nelkenweg, Narzissen-weg, Prälat-Schneider-Straße, Rosenring, Sonnenblumenweg, Tulpenweg, Veilchenweg. Zu erkennen ist die Fahrradzone am Verkehrszeichen 244.3, das jetzt an allen Zufahrten zur Gartenstadt steht.

Regeln in der Fahrradzone
In einer Fahrradzone gilt für alle „Rechts vor links“. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. Radfahrer*innen dürfen hier ausdrücklich nebeneinander fahren; sie geben die Geschwindigkeit vor. Autofahrer*innen müssen sich unterordnen und besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, ist die Geschwindigkeit zu verringern. Wie überall dürfen KFZ-Fahrende Radfahrende nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter überholen. Gehwege sind den Fußgänger*innen vorbehalten. Ausnahme: Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradzone auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg nutzen. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist auch weiterhin gestattet.

Zusätzliche Verkehrsregeln in der Fahrradzone Gartenstadt
Die Fahrradzone Gartenstadt ist für den Anlieger*innenverkehr freigegeben. Dies beinhaltet beispielsweise auch das Bringen der Kinder zur Kita. Auch die Nutzer*innen der Kleingartenanlagen sind Anlieger*innen. Kraftfahrzeuge, die keinen Anlieger*innen gehören, dürfen nicht mehr in die Fahrradzone Gartenstadt einfahren.

Hintergrund und Ziel
Die Stadt Herne hat sich für eine klimafreundliche Verkehrswende zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität entschieden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll der Autoverkehr im Stadtgebiet reduziert und alternative Verkehrsarten gestärkt werden. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) hat es sich die Stadt außerdem zur Aufgabe gemacht, den Radverkehr zu fördern.

Die Einrichtung einer Fahrradzone bedeutet für Radfahrende eine deutliche Qualitätssteigerung hinsichtlich Sicherheit und Vorrang vor dem Autoverkehr in einem größeren, festgelegten Bereich – in diesem Fall in einem ganzen Quartier. Im Gegensatz zu einer Fahrradstraße ist eine Fahrradzone ein ganzes Gebiet mit zusammenhängenden Straßen, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen sind. Die Fahrradzone unterstützt ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen. Die Fahrradzone Gartenstadt ist die erste in Herne. Die Stadt setzt damit ein Zeichen für mehr Fahrradfreundlichkeit und rückt den Radverkehr stärker ins Bewusstsein.

Verkehrsversuch
Bei der Einrichtung der Fahrradzone Gartenstadt handelt es sich um einen Verkehrsversuch. Die Erprobungsphase ist auf ein Jahr festgelegt. Im Anschluss werden die gewonnenen Erkenntnisse bewertet. Weil es sich um einen Versuch handelt, erfolgen zunächst keine baulichen Maßnahmen oder Markierungen, da eine eventuell notwendige, rückstandslose Entfernung nicht sichergestellt werden kann. In dieser Phase erfolgt nur eine Änderung und Ergänzung der Beschilderung.