Keine Klassenfahrt verpassen

18. November 2021 | Ausgabe 2021/4

BuT macht es möglich

Ob die Mitgliedschaft im Fußballverein, die Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder Kita – das alles kostet Geld. Für Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen sind solche Ausgaben nicht mal nebenbei zu bezahlen. Doch es gibt Unterstützung: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Gelder sind einfach zu beantragen
Der Begriff klingt etwas sperrig, doch das Angebot sollten sich alle Personen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, unbedingt genauer anschauen. Das meint auch Heidrun Osterloh. „Leider melden sich immer noch zu wenige Menschen bei uns, deren Kinder eigentlich Anspruch auf diese Hilfe hätten. Dabei ist es ganz einfach, diese Mittel zu beantragen“, sagt die städtische Mitarbeiterin, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen aus dem Fachbereich Soziales gerne für Fragen rund um das Thema BuT zur Verfügung steht. Und das aus gutem Grund: Denn im Mittelpunkt der Unterstützung stehen Kinder und Jugendliche, die möglicherweise ohne die BuT-Leistungen nicht an Angeboten in der Schule, der Kita und der Freizeit teilnehmen könnten.

„Leider melden sich immer noch zu wenige Menschen bei uns, deren Kinder eigentlich Anspruch auf diese Hilfe hätten.“

Pauschale zum Schulstart
Auf eine Klassenfahrt muss also kein Kind, das anspruchsberechtigt ist, verzichten. Selbst die Kosten für einen eintägigen Ausflug werden übernommen. Finanzielle Hilfe gibt es auch zum Start ins neue Schuljahr. Pauschal werden 103 Euro gezahlt, um zum Beispiel Hefte, Stifte oder einen Taschenrechner zu kaufen. Zum zweiten Schulhalbjahr stehen noch einmal 52 Euro für die Ausstattung zur Verfügung. „Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten zudem eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen“, betont Heidrun Osterloh. Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, muss die Anträge über das Jobcenter stellen. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, stellt die Anträge bei der Stadt.
Weitere Informationen unter: www.herne.de/but.

Text: Michael Paternoga     Foto: Frank Dieper