Unwetter

Mitnahme von Sturmholz ist verboten

18. Juli 2014 | Gesellschaft Wirtschaft

Das öffentliche Grün umfasst Grün- und Parkanlagen, die städtischen Sport- und Spi

elplätze, Grünstreifen und Baumflächen entlang der Straßen, Forstflächen und Friedhöfe sowie die Außenanlagen öffentlicher Gebäude. Hinzu kommen die Holzlagerplätze, die die Stadt für die Dauer der Aufräumarbeiten nach Sturm Ela eingerichtet hat.

Die Bäume und das angefallene Holz sind Eigentum der Stadt. Es handelt sich dabei um einen Wertstoff, der als Biomasse oder Holz wiederverwertet wird. Im Rahmen der Sturmschadenbeseitigung wird ein Großteil des anfallenden Holzes zur Entsorgung an Fachfirmen vergeben. In letzter Zeit mehren sich Vorfälle, bei denen Bürger, teilweise mit Kettensäge und Anhänger ausgestattet, in die Herner Grünanlagen fahren, um dort Holz zu sägen und zur eigenen Verwendung mitzunehmen. Neben den zusätzlichen Schäden, die durch das Befahren der Anlagen entstehen, ist das Gefahrenpotential vor Ort ungleich größer. Viele vermeintliche „Holzreste", dazu zählen auch Kronenholz und anderweitiges Schnittgut, sind von Nichtfachleuten durch die vorhandenen Spannungen des Holzes nur schwer einzuschätzen. Der nicht fachgerechte Umgang mit der Motorsäge, meistenteils ohne die notwendige Schutzausrüstung, erhöht die Gefahr zudem. Nachdem die Stadt Herne direkt nach Sturm Ela beide Augen zugedrückt hat, wenn Privatpersonen Holz mitgenommen haben, weist die Verwaltung nun ausdrücklich und verbindlich auf das bestehende Verbot hin.