Mögliche Kindeswohlgefährdung: bei Unsicherheit beraten Experten

14. August 2018 | Gesellschaft

„Basierend auf dem Bundeskinderschutzgesetz haben bestimmte Berufsgruppen, die außerhalb der Jugendhilfe beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, einen Anspruch auf fachliche Beratung im Umgang mit möglichen Gefährdungslagen“, wie Abteilungsleiterin Sabine Bittner am Dienstag, 14. August 2018, erläuterte. In Paragraph 8b des Jugendhilfegesetzes ist dieses kostenlose Beratungsangebot verankert.

  • Brigitte Benthaus berät Berufsgruppen, die nicht in der Jugendhilfe tätig sind, aber mit Kindern arbeiten, über mögliche Kindeswohlgefährdung. ©Frank Dieper, Stadt Herne

Gemeinsam mit den vier Kolleginnen, Barbara Syreé, Isabell Brugier, Brigitte Benthaus und Petra Engel, hält die Abteilungsleiterin dieses Angebot seit 2014 aufrecht. Therapeutische Berufe, niedergelassene Ärzte und Psychologen, Hebammen, Trainer von Sportvereinen sowie ehrenamtlich Tätige im Kinder- und Jugendbereich können sich telefonisch an die Beratungsstelle wenden. „Wir rufen werktags innerhalb von 24 Stunden zurück“, erklärt Barbara Syreé. Bei diesem Gespräch bleibt das Kind anonym: Namen, Adressen und Co. werden nicht genannt. Die Kolleginnen, die seit Jahren im Jugendschutz erfahren sind, besprechen dann den möglichen Handlungsbedarf. Dabei kann es sein, dass direkt zu einer offiziellen Meldung des Falls geraten wird oder aber erst einmal zu einem Elterngespräch oder weiteren Beobachtungen geraten wird. „Meistens handelt es sich bei diesen Beratungen um Fälle in den Grauzonen. Wenn beispielsweise ein Kind Andeutungen macht, aber nicht mehr erzählt“, so Brigitte Benthaus. In der Vergangenheit gab es den Fall, dass ein Schulsozialarbeiter bemerkt habe, dass das Gebiss eines Schülers sehr schlecht sei. Auf Nachfrage sagte der Schüler er sei seit vier Jahren nicht beim Zahnarzt gewesen. In diesem Fall habe Brigitte Benthaus zu einem Elterngespräch zuhause geraten, um auch das Umfeld des Schülers einschätzen zu können. „In solchen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, den Eltern zu sagen: „Wenn Sie Ihren Sohn nicht bald zum Zahnarzt bringen, müssen wir das Jugendamt einschalten‘“, erklärte Sabine Bittner.

Alle Anliegen und Befürchtungen der Anrufer werden ernst genommen und ausführlich besprochen. „Viele haben über die Hilfsangebote noch gar nichts erfahren“, so Barbara Syreé, die sich die Beratungen mit ihren Kolleginnen aufteilt. Oberstes Ziel der Beratungen ist immer der Schutz des Kindeswohls, deswegen werde in einigen Fällen auch dringend dazu geraten, den Fall aktenkundig zu machen. Da aber die Beratungsstelle nicht das Wächteramt innehabe, reicht der Anruf hier nicht aus. „Wir bieten auch an, dass sich Menschen öfter melden können“, berichtete Benthaus. Gerade wenn sich etwas entwickelt, könnte hier neuer Beratungsbedarf entstehen.

Rund 100 Anrufer haben sich bisher an die Beratungsstelle gewandt. Davon seien etwa 80 Prozent aus dem schulischen Kontext der Kinder. Aber auch Ehrenamtler, zum Beispiel aus dem Bereich der Sportvereine, könnten sich telefonisch melden, wenn sie nicht sicher sind, ob ein Kindeswohl gefährdet ist.

Die Schul- und Beratungsstelle der Stadt Herne kann telefonisch unter 0 23 23 / 16 – 36 40 oder per E-Mail an Familien-Schulberatung@herne.de erreicht werden.

Anja Gladisch