Elektro-Mobilität

Neue Ladesäule am Buschmannshof

7. Juni 2019 | Gesellschaft Wirtschaft

Doch wer darf eigentlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen stehen und wie lange? Das Elektromobilitätsgesetz bietet Kommunen die Möglichkeit, elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die über ein sogenanntes E-Kennzeichen verfügen, besondere Privilegien einzuräumen. So dürfen auf den gekennzeichneten Flächen nur Fahrzeuge mit einem entsprechenden Kennzeichen parken. Sofern nicht durch eine entsprechende Beschilderung beschränkt, ist die Parkdauer dabei unbegrenzt und nicht an einen Ladevorgang gebunden. Falschparker müssen mit einem Bußgeld rechnen und dürfen sogar abgeschleppt werden. Unterdessen treibt der lokale Energieversorger die Mobilitätswende in Herne durch den Ausbau des öffentlichen Ladenetzes weiter voran. Mit der neuen Anlage am Buschmannshof haben die Stadtwerke jetzt elf Ladesäulen mit insgesamt 22 Ladepunkten errichtet. Sieben weitere befinden sich bereits in Planung. Eine aktuelle Übersicht ist unter www.stadtwerke-herne.de zu finden.