E-Reading

Online Ausleihen – Mein Gutes Recht!

4. September 2014 | Gesellschaft Kultur

Die Stadtbibliothek Herne ruft dazu auf, die Kampagne "The right to e-read" zu unterstützen.

Die Annahme vieler Bibliothekskunden, dass Online Ausleihen – Ihr Gutes Recht ist, steht vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage auf tönernen Füßen. Denn im Gegensatz zu gedruckten Büchern können die Verlage darüber entscheiden, ob und zu welchen Konditionen E-Books in die Onleihe aufgenommen werden dürfen. Das führt dazu, dass die Bibliotheken nicht jedes auf dem Markt erhältliche E-Book erwerben können, da einige Verlage hierfür keine Lizenzen geben. Daher hat die EBLIDA, der europäische Dachverband der Bibliotheken, die Kampagne „The Right to eRead“ ins Leben gerufen. Die Forderung des Verbandes richtet sich darauf, dass

- Bibliotheken alle e-books anbieten können, so wie sie es mit gedruckten Büchern tun,

- e-books zu fairen Preisen und Konditionen erworben werden können,

- Autorinnen und Autoren eine faire Entschädigung auch für die Ausleihe von E-Books erhalten.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Urheberrecht, das auf europäischer Ebene festgelegt und danach in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Kampagne richtet sich deshalb an die EU-Kommission, die ein präzises und aktuelles Urheberrecht einrichten soll, um den Bibliotheken weiterhin das Angebot ihrer Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Teilnahme an der Petition ist möglich unter www.tinyurl.com/onleiheruhr (link).