Horsthausen

Stadt hat nicht versagt oder handelt naiv

24. Oktober 2014 | Gesellschaft

Entgegen der wiederholt vorgebrachten Behauptung, die Stadt Herne habe nichts oder nicht genug getan, sind alle rechtlich gebotenen Schritte unverzüglich eingeleitet worden, um mögliche Gefahren abzuwehren. So war das Gebäude spätestens seit Februar 2014 im Fokus der Behörde, als die ersten Auffälligkeiten von außen sichtbar wurden. Bei einer ersten Kontrolle zu diesem Zeitpunkt gab es das Wohnungsaufsichtsgesetz noch nicht, das später die Eingriffsgrundlage für die Unbewohnbarkeitserklärung des Hauses bildete. Trotzdem sind aber wegen gefährlicher Elektroinstallationen bereits damals zwei Wohnungen vom Stromnetz getrennt worden. Danach wurden die dort wohnenden Familien regelmäßig besucht, unter anderem auch von der Jugendbehörde, die keine Beanstandungen gemeldet hat. Weitere Hinweise auf drohende Gesundheitsgefahren gab es im August, als Maden von Anwohnern gemeldet wurden. Bei einer Begehung im gleichen Monat wurde das Gebäude für unbewohnbar erklärt, weil der bauliche Zustand eine Gefährdung für die Bewohner bedeutete. Nach der Räumung erklärte der Eigentümer gegenüber der Stadt, er wolle das Haus sanieren lassen und danach wieder vermieten. Ihm ist dann mit Schreiben vom 21. August 2014 unter anderem aufgegeben worden, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Für ein selbständiges ordnungsrechtliches Eingreifen gab es zu diesem Zeitpunkt keine Grundlage und keinen Anlass. Wegen des schnellen und angemessenen Eingreifens ist die „Task Force“ der Verwaltung aus den Reihen der Bezirksvertretung Sodingen nach der Räumung des Gebäudes ausdrücklich gelobt worden. Unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlich vorhandenen Mittel konnte die akute Problemlage beseitigt werden.

Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung sind erst dann sinnvoll, wenn ein Gebäude entrümpelt ist, um dem Ungeziefer Unterschlupf- und Nahrungsangebote zu entziehen. Die Verwaltung musste daher dem Eigentümer zunächst eine angemessene Frist zugestehen, um diese Arbeiten auszuführen. Seit der Räumung hat der Kommunale Ordnungsdienst regelmäßig vor Ort kontrolliert und sich von dem Fortgang der Arbeiten überzeugt. Die Entrümpelungsarbeiten waren bei einer Kontrolle am 10. Oktober so gut wie abgeschlossen, haben jedoch das Problem zunächst verstärkt, weil zahlreiches Gerümpel auf dem Hof zwischengelagert wurde. Auch bei einer Schlechtleistung muss jedoch dem Eigentümer wohl oder übel eine neue Gelegenheit gegeben werden, die Mängel abzustellen. Der Eigentümer hat dabei eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme für den 20. Oktober angekündigt. Inzwischen ist bekannt, dass heute eine Begehung mit dem Eigentümer und einer entsprechenden Fachfirma stattgefunden hat. Die Auftragsbestätigung und die auszuführenden Maßnahmen wurden heute noch dem Gesundheitsamt vorgelegt. Demnach wird morgen mit der Ungezieferbekämpfung begonnen. Oberbürgermeister Horst Schiereck und Ordnungsdezernent Johannes Chudziak konnten diese Nachricht sofort an eine Delegation der Anwohner weitergeben, die heute Nachmittag zu einem Gespräch ins Rathaus gekommen sind. Trotz des Verständnisses für die Betroffenheit würde die Stadt jedoch den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlasssen, wenn sie den öffentlich geäußerten Ratschlägen folgt und eine Ersatzvornahme für einen Eigentümer durchführt, der selbst schon tätig ist. Nach dem Ordnungsrecht kann dieses Zwangsmittel nur festgesetzt werden, nachdem eine angemessene Frist verstrichen ist, ohne dass der Pflichtige etwas tut. Hier hat jedoch der Eigentümer die gesetzten Fristen allenfalls geringfügig überschritten. Würde die Verwaltung nun trotzdem selbst tätig, wäre das die rechtswidrige Verletzung ein Rechtes mit Verfassungsrang. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt das Eigentum und jeder staatliche Eingriff ist aus gutem Grund besonderen Voraussetzungen unterworfen. Die Behörde wartet deshalb nicht aus Naivität den Ablauf von notwendigerweise gesetzten Fristen ab, sondern aus ihrer Verpflichtung zu rechtsstaatlichem Handeln.

Die Stadt wird weiterhin alle Möglichkeiten ergreifen, um die Anwohner des Problemhauses vor Belästigungen zu schützen. Sie wird sich dabei aber nach wie vor auf dem Boden des Gesetzes bewegen.