Justiz

Stadt im Recht: Gericht weist Klage in allen Punkten ab

12. Juni 2015 | Gesellschaft

Damit ist die Steuer, die von der Stadt seit Oktober 2014 erhoben wird, nicht nur zulässig, sondern auch verfassungsgemäß. Die Steuer-Satzung ist formell korrekt und die erhobenen Beiträge in der Höhe zulässig. Kommentar von Michael Fack, dem stellvertretendem Leiter des Fachbereichs Steuern und Zahlungsabwicklung: "Wir dürfen die Steuer nicht nur erheben, wir haben es auch richtig gemacht." Das Gericht, das zwei Stunden für die Entscheidung benötigte, ließ Berufung zu.

Die Stadt Herne führte die Wettbüro-Steuer in erster Linie für Lenkungszwecke ein: Sie soll das Glücksspiel eindämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenwirken. Für das Jahr 2015 geht die Stadt Herne von einer Einnahme in Höhe von 84.000 Euro aus. In Herne gibt es derzeit 10 Wettbüros, ein Buchmacher bietet Pferdewetten an und in 10 Gaststätten werden Sportwetten vermittelt.

Hagen war die erste Stadt, die eine Wettbüro-Steuer einführte. Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hatte die Steuer geprüft und für zulässig erklärt. Als erstes Verwaltungsgericht in NRW hat nun Gelsenkirchen über mehrere Klagen von Betroffenen aus Herne und Dortmund entschieden. Das Urteil könnte richtungsweisend sein.